Nur noch geimpft oder genesen – 2G überall Pflicht!

Die Landesregierung zieht die Zügel an. Ab heute (24.11.2021) gilt beim Training und dem Spielbetrieb in der Halle und auf dem Platz flächendeckend 2G. Auch für die Zuschauer am Spieltag heißt es: Impfpass/App/Nachweis vorzeigen, sonst kommt man nicht auf das Sportplatzgelände.

Kinder/Schüler bis einschließlich 15 Jahren sind von den 2G-Einschränkungen ausgenommen. Ab 16 Jahren muss man also einen Nachweis vorlegen.