Infos aus dem Fußballkreis HSK

Der Kreisfussballausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 u.a. die Aufstiegsfrage im Kreis festgelegt.
Die endgültige Ligeneinteilung kann erst vorgenommen werden, wenn das Meldefenster, welches bis zum 10.07.2020 geöffnet ist, geschlossen ist und die Mannschaftsmeldungen vorliegen.

Aufsteiger aus der B Liga Ost zur A Liga Ost:
FC Siedlinghausen/Silbach, VfB Marsberg 2,
Aufsteiger aus der B Liga West zur A Liga West:
BC Eslohe 2, SV Schmallenberg/Fredeburg 2.
So kommen wir zwar in beiden Ligen jeweils nur auf 15 Teams, dies lässt sich aber leider nicht ändern.
“Während in anderen Kreisen des Verbandsgebietes die Vereine auf den “Aufstiegszug” massenweise aufspringen wollten, scheinen unsere Vereine vorsichtiger evtl. auch überlegter zu sein und analysieren offensichtlich sehr genau für ihre Situation, ob es Sinn macht als Dritter oder gar Vierter noch ein Aufstiegsrecht wahrzunehmen.”

Aus der C Liga Ost steigen auf jeden Fall RW Küstelberg in die B Liga Ost und aus der C Liga West Gartenstadt Meschede in die B Liga West auf.
Ob es einen zweiten Aufsteiger im Osten gibt, ist abschließend noch nicht geklärt.
Dies entscheidet sich in Absprache mit dem in Frage kommenden Verein.
Die genaue Ligeneinteilung kann final erst vorgenommen werden, wenn das Meldefenster, läuft bis 10.07., geschlossen ist.
Zur neuen Saison, deren Start noch nicht feststeht, gibt es erfreulicherweise mit Reiste/Wenholthausen 3 und VfB Marsberg 3 zwei neue Mannschaften.

“Ich hoffe, dass auch alle anderen Teams durchhalten.
Allerdings können wir auch nicht die Augen verschließen, denn insgesamt wird es jetzt und in den nächsten Jahren weniger Teams, dafür aber mehr Spielgemeinschaften geben.
Somit wird sicher das Thema einer eingleisigen A Liga früher oder später wieder aktuell.”

Zum Pokal:
Pokalspielleiter Rüdiger Sürig klärt mit dem Verband, welche Vorstellung bei der Durchführung des Verbandspokals besteht. 
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Pokal auszuspielen.
Rüdiger Sürig wird, nach Klärung beim Verband, die beteiligten Vereine anschreiben, einladen und eine gemeinsam abgestimmte Lösung finden.

“Grundsätzlich gilt natürlich:
Sollten Spiele wieder durchgeführt und genehmigt werden, sind die jeweils aktuellen Bestimmungen der Corona Schutz Verordnung zu beachten und umzusetzen.
Dies bedeutet beispielsweise u.a., dass zwar einen Wettkampf bis 30 Personen durchgeführt werden kann und maximal 100 Zuschauer zugelassen sind.
Es gelten aber auch die einschlägigen Hygienevorschriften und die Vereine tun gut daran, sich auch daran zu halten.
Ein Hygienekonzept, welches allen Beteiligten bekannt sein sollte, macht absolut Sinn.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sind im Übrigen die Vereine verantwortlich.”

Zur neuen Saison wird der neue elektronische Spielbericht, sowie die Passkontrolle online eingeführt.
Die Vereine bekommen entsprechende schriftliche, selbsterklärende Hilfen zugeschickt.
Sollten weitergehende Fragen diesbezüglich bestehen, stehen die Superuser für Hilfe und Antworten zur Verfügung.